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Karriere & Recht

Trennungsjahr und Scheidung: Was du früh klären solltest

Trennungsjahr, Unterhalt, Zugewinn, Rentenansprüche: Wer die wichtigsten Begriffe kennt, trifft in einer schwierigen Zeit sicherere Entscheidungen.

Zwei Frauen gehen gemeinsam Dokumente an einem Tisch durch

Foto: Gabrielle Henderson / Unsplash

Wenn eine Ehe endet, kommen zu den Gefühlen schnell viele praktische Fragen hinzu. Wer zahlt die Miete? Was passiert mit dem gemeinsamen Konto? Wie geht es mit den Kindern weiter? Und was genau ist das Trennungsjahr? Dieser Beitrag gibt dir einen ersten Überblick. Er ersetzt keine Rechtsberatung, die immer auf deine persönliche Situation eingehen sollte.

Was ist das Trennungsjahr?

Eine Scheidung ist in Deutschland in der Regel erst möglich, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses Trennungsjahr soll zeigen, dass die Ehe gescheitert ist. Leben beide drei Jahre getrennt, wird das Scheitern der Ehe vom Gesetz vermutet. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in seltenen Härtefällen möglich.

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Getrennt leben geht auch unter einem Dach, wenn ihr getrennt wirtschaftet und schlaft, also keine gemeinsame Haushaltsführung mehr habt. Notiere dir das Datum der Trennung und teile es dem Partner am besten schriftlich mit, denn es kann später wichtig werden. Ein kurzer Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr in der Regel nicht.

Unterhalt während und nach der Trennung

  • Kindesunterhalt steht den Kindern zu. Als Orientierung für die Höhe dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
  • Trennungsunterhalt kann während des Trennungsjahres für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner anfallen.
  • Nachehelicher Unterhalt ist nur in bestimmten Fällen vorgesehen, zum Beispiel wegen der Betreuung kleiner Kinder.

Vermögen und Rente bei der Scheidung

Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie meist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird dann der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen, der Zugewinnausgleich. Außerdem werden im Versorgungsausgleich die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche in der Regel geteilt. Das ist besonders für Frauen wichtig, die wegen der Kinder beruflich kürzergetreten sind.

Gerade wer in der Ehe die Finanzen dem Partner überlassen hat, sollte sich jetzt einen eigenen Überblick verschaffen.

Scheidung: Was du früh beachten solltest

  • Kopiere wichtige Unterlagen wie Kontoauszüge, Verträge, Gehaltsnachweise und Rentenbescheide.
  • Eröffne, falls noch nicht vorhanden, ein eigenes Konto.
  • Prüfe Versicherungen, Vollmachten, Steuerklasse und Begünstigungen.
  • Halte Absprachen zu Kindern, Wohnung und Kosten schriftlich fest.
  • Hol dir früh eine anwaltliche Beratung, am besten im Familienrecht.

Anwalt, Mediation und Kosten

Für den Scheidungsantrag selbst brauchst du eine Anwältin oder einen Anwalt. Sind sich beide einig, kann es genügen, dass nur eine Seite anwaltlich vertreten ist. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Eine Mediation kann helfen, Lösungen gemeinsam zu finden, wenn ein Gespräch noch möglich ist.

Neben den rechtlichen Fragen braucht auch die emotionale Seite Raum. Wie du die Zeit seelisch gut überstehst, liest du im Beitrag Trennung verarbeiten.

Häufige Fragen

Was bedeutet Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist der Zeitraum von mindestens einem Jahr, den Eheleute in der Regel getrennt leben müssen, bevor die Ehe geschieden werden kann. Es soll zeigen, dass die Ehe gescheitert ist.

Kann man das Trennungsjahr in derselben Wohnung verbringen?

Ja, wenn ihr getrennt wirtschaftet und schlaft und keinen gemeinsamen Haushalt mehr führt. Halte das Trennungsdatum am besten schriftlich fest.

Braucht man für die Scheidung einen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag ist eine Anwältin oder ein Anwalt notwendig. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es ausreichen, wenn nur eine Seite anwaltlich vertreten ist.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die beide während der Ehe erworben haben, in der Regel zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

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